Allgemeine Marktregeln
Veranstalter des Mannheimer Krempelmarktes auf dem Neuen Messplatz ist der gemeinnützige Verein Projekt Freiraum e.V. Die aus der Durchführung der Märkte erzielten Einnahmen werden ökologischen, sozialen und kulturellen Projekten zugeführt.
Marktrecht
Während der Dauer der Märkte (inkl. Vor- und Nachbereitungszeiten) liegt das Marktrecht beim Veranstalter. Den Anweisungen der vom Veranstalter autorisierten Personen ist Folge zu leisten. Die vom Veranstalter autorisierten Personen tragen eine rote oder eine blaue Plakette mit der Aufschrift „Krempelmarktkomitee“ sowie Name bzw. eine Nummer. Bei groben Verstößen gegen die Marktordnung kann in Form eines Platzverweises vom Marktrecht Gebrauch gemacht werden.
Teilnahme
Eine Anmeldung zur Teilnahme am Krempelmarkt ist nicht erforderlich. Spezielle Organisationen / gemeinnützige Vereine / Schulklassen etc. können sich nach Voranmeldung zu vergünstigten Konditionen am Markt beteiligen. Ein Anspruch auf Platzreservierung besteht nicht. Mit einem X gekennzeichnete Plätze sind gesperrt.
Marktablauf
- Aufbauzeit: ab 5:00 Uhr
- Markt: bis 16:00 Uhr
- Rückzahlung der Schmutzkaution: von 14:00 bis 16:00 Uhr
Von 8:00 – 14:00 Uhr ist der gesamte Neue Messplatz Fußgängerzone (inkl. der Gehwege im Randbereich), mit Ausnahme der beiden Großparkplätze im vorderen und hinteren Teil. Das Befahren ist nicht erlaubt. Auf dem Platz gilt von 8:00 – 14:00 Uhr absolutes Parkverbot. Fahrzeuge und Anhänger werden in diesem Zeitraum kostenpflichtig abgeschleppt. Zum Abbau der Stände darf der Platz ab 14:00 Uhr auf den Hauptwegen und auf eigene Gefahr in Schrittgeschwindigkeit befahren werden.
Verkaufsbedingungen
Zur Auslage der Waren sollten Tische etc. verwendet werden. Nicht zugelassen sind militärische Ausrüstungsgegenstände und Kriegsspielzeug, lebende und ausgestopfte Tiere, Jahrmarktwaren, pornografische Artikel sowie Stände mit Neuwarensortiment.
Der Verkauf von Speisen und Getränken obliegt ausschließlich den vom Veranstalter zugelassenen Schaustellerbetrieben.
Bei Zuwiderhandlungen der Marktordnung erfolgt die sofortige Räumung des Standes ohne Rückerstattung evtl. bereits entrichteter Standgebühren.
Standgebühr
Mit Aufbau eines Standes wird die Standgebühr fällig und ist ab dem Aufbau bereitzuhalten. Sie wird vom Veranstalter direkt am Stand in bar kassiert und richtet sich nach der genutzten Verkaufsfläche. Sie beträgt 5,- Euro je laufender Meter Verkaufsfläche bei einer Tiefe von 60 cm (Tapeziertischbreite). Ein Stand mit einem Tapeziertisch kostet somit 15,- Euro. Bei tieferen oder breiteren Ständen wird entsprechend der Verkaufsfläche eine höhere Standgebühr erhoben, wobei hierbei neben Kleiderständern auch Kisten und Waren vor, neben oder unter den Tischen berücksichtigt werden.
Berechnet wird ausschließlich die genutzte Verkaufsfläche. Ein Pavillon, ein Zelt oder ein Sonnenschirm kostet nichts extra – maßgeblich ist allein die Fläche, auf der Waren angeboten werden.
Wie wird die Standgebühr berechnet?
Es zählt die Fläche, nicht die Front. Pro 60 cm Tiefe wird je laufendem Meter abgerechnet – stellst du in die Tiefe, kommt ein zweiter Streifen dazu. Die Skizzen zeigen die Fläche von oben (gestrichelt = Kundenseite).
Schmutzkaution
Außerdem wird eine Schmutzkaution von 10,- Euro erhoben. Diese wird in der Zeit zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr zurückgezahlt, wenn der Platz sauber hinterlassen wird. Unverkaufte Ware, Verpackungen und Abfall nehmen Sie bitte wieder mit nach Hause – bitte nichts am Straßenrand zurücklassen. Den groben Schmutz auf dem Platz übernimmt anschließend eine Kehrmaschine. Nach 16:00 Uhr bzw. wenn der Platz nicht sauber hinterlassen wird, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
Die Rückzahler der Schmutzkaution sind im Allgemeinen durch eine blaue/rote Plakette und einen Luftballon zu erkennen.