Allgemeine Marktregeln

Veranstalter des Mannheimer Krempelmarktes auf dem Neuen Messplatz ist der gemeinnützige Verein Projekt Freiraum e.V. Die aus der Durchführung der Märkte erzielten Einnahmen werden ökologischen, sozialen und kulturellen Projekten zugeführt.

Während der Dauer der Märkte (inkl. Vor- und Nachbereitungszeiten) liegt das Marktrecht beim Veranstalter. Den Anweisungen der vom Veranstalter autorisierten Personen ist Folge zu leisten. Die vom Veranstalter autorisierten Personen tragen eine rote oder eine blaue Plakette mit der Aufschrift „Krempelmarktkomitee“ sowie Name bzw. eine Nummer. Bei groben Verstößen gegen die Marktordnung kann in Form eines Platzverweises vom Marktrecht Gebrauch gemacht werden.

Eine Anmeldung zur Teilnahme am Krempelmarkt ist nicht erforderlich.

Spezielle Organisationen/gemeinnützige Vereine/Schulklassen etc. können sich nach Voranmeldung zu vergünstigten Konditionen am Markt beteiligen. Ein Anspruch auf Platzreservierung besteht nicht.

Mit einem X gekennzeichnete Plätze sind gesperrt.

Marktablauf:

Aufbauzeit: ab 5:00 Uhr
Markt: bis 16:00 Uhr
Rückzahlung der Schmutzkaution von 14:00 bis 16:00 Uhr

Von 8:00 - 14:00 Uhr ist der gesamte Neue Messplatz Fußgängerzone (inkl. der Gehwege im Randbereich), mit Ausnahme der beiden Großparkplätze im vorderen und hinteren Teil. Das Befahren ist nicht erlaubt. Auf dem Platz gilt von 8:00 - 14:00 Uhr absolutes Parkverbot. Fahrzeuge und Anhänger werden in diesem Zeitraum kostenpflichtig abgeschleppt. Zum Abbau der Stände darf der Platz ab 14.00 Uhr auf den Hauptwegen und auf eigene Gefahr in Schrittgeschwindigkeit befahren werden.

Verkaufsbedingungen:

Zur Auslage der Waren sollten Tische etc. verwendet werden. Nicht zugelassen sind militärische Ausrüstungsgegenstände, lebende und ausgestopfte Tiere, Jahrmarktwaren, pornografische Artikel sowie Stände mit Neuwarensortiment.

Der Verkauf von Speisen und Getränken obliegt ausschließlich den vom Veranstalter zugelassenen Schaustellerbetrieben.

Bei Zuwiderhandlungen der Marktordnung erfolgt die sofortige Räumung des Standes ohne Rückerstattung evtl. bereits entrichteter Standgebühren.

Standgebühr:

Mit Aufbau eines Standes wird die Standgebühr fällig und ist ab dem Aufbau bereitzuhalten. Sie wird vom Veranstalter direkt am Stand kassiert und richtet sich nach der genutzten Verkaufsfläche. Sie beträgt 5,- Euro je laufender Meter Verkaufsfläche bei einer Tiefe von 60 cm (Tapeziertischbreite). Ein Stand mit einem Tapeziertisch kostet somit 15,- Euro. Bei tieferen oder breiteren Ständen wird entsprechend der Verkaufsfläche eine höhere Standgebühr erhoben, wobei hierbei neben Kleiderständern auch Kisten und Waren vor, neben oder unter den Tischen berücksichtigt werden.

Außerdem wird eine Schmutzkaution erhoben, die sich an der Größe des Standes orientiert, jedoch mindestens z.Zt. Euro 10,-- beträgt. Diese wird in der Zeit zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr zurückgezahlt, wenn der Platz sauber hinterlassen wird. Alle Reste sind wieder mitzunehmen. Nach 16:00 Uhr bzw. wenn der Platz nicht sauber hinterlassen wird, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

Die Rückzahler der Schmutzkaution sind im Allgemeinen durch eine blaue/rote Plakette und einen Luftballon zu erkennen.

Druckversion | Sitemap
© Projekt Freiraum e.V. | Impressum